Infos zur Bürgerinitiative "Recht auf ein 11. und 12. Schuljahr auch für Kinder mit einer Behinderung"
Ab sofort auf der Parlaments-Website elektronisch zustimmen!
- >>> Hier gehts direkt zur Bürgerinitiative auf der Parlaments-Website
Wichtiger Hinweis: Alle Menschen können und dürfen zustimmen. Da wir bereits gefragt wurden, kurz zur Klarstellung: Alle Personen, die bereits die Listen auf Papier unterschrieben haben, sollen bitte auch elektronisch zustimmen. (So seltsam es klingt, aber es sind zwei verschiedene Sachen. Das eine ist die Einbringung der Bürgerinitiative, das andere ist die Zustimmung im weiteren Verlauf des parlamentarischen Verfahrens.)
- Auch eigene Stellungnahme abgeben: wer sich ein bisschen Zeit nimmt, möge bitte auch eine persönliche Stellungnahme einbringen. Was kann man da schreiben? z.B. die eigene Situation beschreiben, oder dass man das für eine Ungerechtigkeit hält, wenn Kinder mit Behinderung mit 15 oder 16 aus der Schule rausgeworfen werden etc. Und bitte: Weitersagen, Teilen, Drüber reden! Die Bürgerinitiative unter dem Titel “Ichwillschule.at” ist auch auf Facebook und Instagram vertreten. Wir lassen nicht mehr locker.
- Update vom 6.12.2022: An diesem Tag befasste sich der Nationalratsausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen erstmals mit dem Thema. Dabei wurde beschlossen, offizielle Stellungnahmen von Ministerien und Organisationen einzuholen. Nächste Ausschuss-Sitzung ist dann am 22.3.2023.
- Aktuelle Medienberichte und Links:
ORF https://wien.orf.at/stories/3185573/
ORF https://orf.at/stories/3295008/
Falter https://www.falter.at/morgen/20221209/wie-osterreich-kindern-mit-geistiger-beeintrachtigung-die-chance-auf-bildung-nimmt
Links zur Bürgerinitiative: https://ichwillschule.at/ sowie https://www.facebook.com/profile.php?id=100087644447372
Schnell erklärt: Darum gehts
Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf bzw. Kinder mit Behinderung haben laut Gesetz bisher Anspruch auf 10 Schuljahre. Ein 11. und ein 12. Schuljahr sind hingegen bewilligungspflichtig und werden in vielen Fällen nicht genehmigt. Das Gesetz regelt die Voraussetzungen für eine Genehmigung nicht. Das stellt die Kinder und vor allem auch deren Eltern vor ein großes Problem: Sie dürfen – oftmals ohne Begründung – nicht mehr in die Schule, obwohl gerade diese Jahre für ihre kognitive Entwicklung so wichtig sind und einen wesentlichen Beitrag zu einem möglichst selbstbestimmten Leben einnehmen.
Das Schulunterrichtsgesetz soll dahingehend geändert werden, dass für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf ein gesetzlich klar definierter Rechtsanspruch auf ein 11. und 12. Schuljahr eingeräumt wird.
Am Montag 21.11.2022 wurden unglaubliche 35.426 Unterschriften an den parlamentarischen Ausschuss übergeben.
Das ist ein tolles Zeichen für die Notwendigkeit einer Änderung des Rechtsanspruches!
Die Initiatoren der Bürgerinitiative sind:
Familie
Claudia Mühlbacher
Jesuitensteig 24a
1230 Wien
Frau
Karin Riebenbauer
Messerschmidtgasse 48/9
1180 Wien
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Bürgerinitiative: www.ichwillschule.at